Das Anbringen einer Überwachungskamera im Raum eines Mitbewohners verletzt dessen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht automatisch, so ein Oberlandesgericht. Quelle: https://www.heise.de/news/OLG-Heimliche-Kamera-im-Zimmer-eines-Mitbewohners-ist-nicht-per-se-strafbar-10439336.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag