Die Bundesnetzagentur hat einem Gaslieferanten den Betrieb untersagt und das unter Namensnennung öffentlich gemacht. Die Firma ging dagegen vor ' vergeblich. Quelle: https://www.heise.de/news/BGH-Regulierer-darf-bei-Entscheidungen-auch-Firmen-identifizieren-10454456.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag