Ein Admin half einem Dritten beim Einrichten einer Wallet für A-Coins und hatte Zugriff auf Passwörter. Er entwendete das virtuelle Geld, muss aber nicht büßen. Quelle: https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-Virtuelle-Entwendung-von-Kryptowerten-bleibt-straflos-10484771.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag