Amazon darf nicht mit Nachlässen gegenüber der Preisempfehlung des Herstellers werben, wenn diese nicht dem zuletzt tatsächlich verlangten Preis entspricht. Quelle: https://www.heise.de/news/Gericht-Amazon-muss-Sonderangebote-transparenter-kennzeichnen-10488515.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag