2023 erlaubten Gerichte 116 Mal das Hacken von IT-Geräten ' 2022 gab es 109 Anordnungen. Ermittler fragten zudem deutlich mehr Nutzungsdaten bei Plattformen ab. Quelle: https://www.heise.de/news/Ueberwachung-Strafverfolger-setzen-erneut-mehr-Staatstrojaner-ein-10510671.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag