Die Polizei darf Staatstrojaner laut Bundesverfassungsgericht nicht einsetzen, wenn eine Tat mit Höchstfreiheitsstrafe von 3 Jahren oder weniger geahndet wird. Quelle: https://www.heise.de/news/Verfassungsgericht-Staatstrojaner-sind-bei-Alltagskriminalitaet-tabu-10512707.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag