Der verständige Nutzer erkenne in der Online-Sterne-Vergabe für ein Restaurant eine rein subjektive Meinungsäußerung, hat das Landgericht Berlin entschieden. Quelle: https://www.heise.de/news/Schlechte-Gastro-Bewertung-Kein-Fall-fuer-die-Persoenlichkeitsrechtspolizei-10519345.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag