Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Betroffene von Rechtsverletzungen können Hinweise dazu etwa auch per Anwalt einreichen. Der Inhalt sei entscheidend. Quelle: https://www.heise.de/news/Gericht-Nutzer-sind-fuer-DSA-Meldungen-nicht-an-offizielle-Formulare-gebunden-10628020.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag