Nach der BGH-Ansage, dass 1N Telecom nicht einfach auf AGBs nur durch einen Link verweisen darf, versucht die Firma über einen "Vergleich" Geld einzutreiben. Quelle: https://www.heise.de/news/Verbraucherschuetzer-1N-Telecom-ignoriert-Urteil-des-Bundesgerichtshofs-11071150.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag