Existieren Geschäftsunterlagen nur noch in der Cloud, müssen sich Gesellschafter laut Bayerischem Oberstem Landesgericht mit digitalem Zugriff begnügen. Quelle: https://www.heise.de/news/Informationsrecht-und-Insolvenz-Wenn-es-keine-Akten-gibt-reicht-Cloud-Zugang-11133529.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag