Werden Flüge annulliert, haben Passagiere Anspruch auf die volle Rückzahlung ihrer Kosten. Der EuGH sagt, das schließt Gebühren externer Buchungsportale ein. Quelle: https://www.heise.de/news/EuGH-Fluglinien-muessen-auch-Provisionen-von-Online-Vermittlern-erstatten-11142962.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag