Der Bundesgerichtshof korrigiert die bisherige Rechtsprechung und verneint bei illegalen Pay-TV-Zugängen einen unmittelbaren Vermögensschaden der Anbieter. Quelle: https://www.heise.de/news/BGH-Paukenschlag-zum-Cardsharing-Kein-Computerbetrug-bei-Pay-TV-Piraterie-11144937.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag