Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage der BfDI ab. Sie kann die "Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes" nicht einklagen. Quelle: https://www.heise.de/news/Bundesdatenschutzbeauftragte-kann-Einsicht-beim-BND-nicht-einklagen-11199530.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag