Der Streaminganbieter hat vor dem höchsten ordentlichen deutschen Gericht gegen Verbraucherschützer verloren: Restguthaben darf das Abo nicht verlängern. Quelle: https://www.heise.de/news/Bundesgerichtshof-Netflix-Abo-verlaengert-sich-nicht-durch-Guthaben-11261398.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag