Wer ein Streaming-Abo abschließt und direkt Serien schauen möchte, muss teils auf Widerrufsrecht verzichten. EuGH-Urteil mischt Karten neu. Quelle: https://www.heise.de/news/EU-Gerichtshof-staerkt-Widerrufsrecht-bei-Streaming-Abos-11359594.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag