Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments klärt auf: Die gezielte Beschaffung von Open Source ist vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten. Quelle: https://www.heise.de/news/Bundestag-Gutachten-Behoerden-duerfen-Open-Source-in-Ausschreibungen-fordern-11368018.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag