Soziale Netzwerke sind kein lizenzfreier Raum für Verlage. Der Europäische Gerichtshof stellt Klarheit beim Copyright her, stärkt aber auch das Presserecht. Quelle: https://www.heise.de/news/EuGH-zu-Social-Media-Posts-Auch-kurze-Beitraege-sind-urheberrechtlich-geschuetzt-11442222.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag