Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht. Quelle: https://www.heise.de/news/OLG-Koeln-bremst-Verbraucherschuetzer-Bezahlen-mit-Daten-ist-kein-Preis-11451080.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag