Newsparadies: BGH schlägt Hausmeisterkosten Vermieter zu

News => Politik und Wirtschaft => Thema gestartet von: hell am 05.05.2008, 18:13:29



Titel: BGH schlägt Hausmeisterkosten Vermieter zu
Beitrag von: hell am 05.05.2008, 18:13:29




Bislang war es für einen Vermieter, der sich nicht weiter um die Immobilie und deren "Abrechnung" kümmern wollte recht einfach einen Hausmeister oder Hausmeisterservice zu engagieren. Alle Kosten, die durch diesen Service entstanden wurden den Mietern als nebenkosten in Rechnung gestellt.

Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben indem er eine genaue Aufschlüsselung der durch den Hausmeister oder Hausmeisterservice geleisteten Tätigkeiten samt Kostenberechnung verlang und bestimmte Posten, wie Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung ganz dem Vermieter  zuschlägt. Diese dürfen in einer Nebenkostenabrechnung nicht auftauchen.
    (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e3/Bundesadler_Bundesorgane.svg/240px-Bundesadler_Bundesorgane.svg.png)


Quelle: http://www.bkz-online.de/modules/nachrichten/article.php?storyid=358862&storytopic=18
Bildquelle: http://de.wikipedia.org

Stichworte: nebenkosten, miete, hausmeister, bgh


Titel: Re: BGH schlägt Hausmeisterkosten Vermieter zu
Beitrag von: hell am 05.05.2008, 19:11:43
für verwaltungskosten ist halt die Miete da.


Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.