Titel: Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss? Beitrag von: hell am 03.07.2008, 13:29:19
Titel: Re: Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss? Beitrag von: hell am 03.07.2008, 14:30:39 Ich bin für noch ganz andere Rechtsansprüche *g*
Aber jetzt mal ehrlich, wer den Hauptschulabschluss nicht schafft sollte sich auch nicht damit schmücken dürfen. Titel: Re: Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss? Beitrag von: LuckyStrike am 03.07.2008, 14:53:43 Ich habe letztes Jahr einfach aus Spaß an Quali (ist des ein unterschied zum Hauptschulabschluss?) gemacht und komplett ohne lernen mit 2,00 bestanden. Das meiste ist einfach nur Grundwissen (aus was ist ein Atom aufgebaut, Ladungsträger von Elektronen). Abgeshen davon kann man sich doch einfach anmelden oder? Bei uns war auch ein 22 Jähriger der den Nachgemacht hat... Ich glaube man muss sich einfach bei der Hauptschule die für den Bezirk zuständig ist anmelden und kann denn dann machen... Übungsbücher gibts ja glaube ich genug...
Titel: Re: Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss? Beitrag von: hell am 03.07.2008, 22:21:47 ist das nicht so eine Art Abschlußprüfung, die schon für den Sek I berechtigt?
Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten. |