Titel: Sextäter bleibt auf freiem Fuß Beitrag von: hell am 13.01.2010, 06:05:16
Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß Beitrag von: ploplop am 14.01.2010, 09:11:35 Bei solchen Menschen sollte auch nachträglich noch Sicherungsverwahrung verhängt werden. Her mit der Gesetzesänderung
Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß Beitrag von: hell am 16.01.2010, 00:49:15 naja, was ist ein Urteil wert, wenn es hinterher wieder umgestoßen wird?
Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß Beitrag von: holp am 16.01.2010, 15:37:26 Zitat von: ploplop am 14.01.2010, 09:11:35 Bei solchen Menschen sollte auch nachträglich noch Sicherungsverwahrung verhängt werden. Her mit der Gesetzesänderung Selbst wenn man dieses Gesetz jetzt entwerfen würde, wäre es schizophren. Es ist Rechtsgrundlage in Deutschland dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen. Titel: Re: Sextäter bleibt auf freiem Fuß Beitrag von: hell am 17.01.2010, 01:01:24 das meinte ich.
Obwohl ich das nicht nur Gesetztestheoretisch sehen kann sondern auch nach meinem Rechtsempfinden zum gleichen Ergebnis komme Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
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