Newsparadies: Urteil im Freital-Prozess

News => aus aller Welt => Thema gestartet von: Antiklemm am 08.03.2018, 04:13:14



Titel: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: Antiklemm am 08.03.2018, 04:13:14




Zwischen vier und zehn Jahre Haft für Neonazis

Mit langen Haftstrafen zeigt die Justiz Stärke gegen Rechtsterroristen: Ziemlich genau ein Jahr nach dem Start geht heute am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen einen rechtsextremen und rassistischen Freundeskreis zu Ende, die so genannte Gruppe Freital, der nun als terroristische Vereinigung angeklagt ist. An den acht Angeklagten wird deutlich, wie rasant die Radikalisierung von rassistischen Sprüchen zu lebensgefährlichen Anschlägen voranschreiten kann, wenn sie in einem Umfeld stattfindet, dass Gewalt gegen Andersdenkende und Geflüchtete als Normalität empfindet.

Im Juli 2015 zerstörte eine Sprengladung das Auto des Linke-Kommunalpolitikers Michael Richter (vgl. mdr, Sächsische Zeitung). Der Stadtrat war bereits zuvor wegen seines Engagements für Geflüchtete bedroht worden und zog Ende 2017 aus Freital nach Bayern, weil der die feindselige Stimmung im Ort nicht mehr aushielt.

Auch das Büro der Partei „Die Linke“ wurde Ziel eines Sprengsatzes. In zwei Wohnungen, in denen sich zu dieser Zeit Geflüchtete aufhielten, wurden Böller geworfen. Dabei erlitt ein Bewohner Schnittwunden im Gesicht und eine Augenverletzung (vgl. SZ, mdr, tag24.de).

Die Opfer des Sprengstoffanschlages berichteten von der feindseligen Stimmung in der Stadt und ihrer Angst (vgl. BTN).
Auf das linkes Wohnprojekt "Mangelwirtschaft" in Dresden wurde mit Steinen, Böllern und Buttersäure geworfen. (vgl. DNN, Junge Welt).
Die Rechtsterroristen soll noch weitere Anschläge geplant und dabei auch politische Gegner ins Visier genommen haben.





Stichworte: Rechtsradikale,Terror,Urteile,Freital

Quelle: https://www.bz-berlin.de/deutschland/zwischen-vier-und-zehn-jahre-haft-fuer-neonazis

Bildquelle: https://www.bz-berlin.de/data/uploads/2018/03/100325798_1520431992-1024x576.jpg

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Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: LuxemBourg am 08.03.2018, 08:26:44
recht so  :pleased:


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: amb am 08.03.2018, 10:32:50
Bin vollkommen einverstanden damit, daß Straftäter, die absichtlich das Habe von anderen Personen beschädigen, eine Strafe erlangen. Das einzige was nicht passieren darf ist, daß sie, deshalb weil sie Rechts sind mehr bekommen als jene, die Links sind und ich würde mich sehr dafür interessieren wie sie vorgegangen sind, denn sollten sie so vorgegangen sein, daß bei den Sprengungen wirklich nur Sachschaden entstehen kann, dann würde es in meinen Augen eine zu hohe Strafe für Sachbeschädigung sein zumal man ja einen Menschen, der Fahrlässig tötet nur mit bis zu 5 Jahren bestraft. Sollten die Attentate jedoch so durchgeführt worden sein, daß selbst diese möglich gewesen wäre aber eben nicht erfolgte, wäre ich sogar mit dem Strafmaß einverstanden.
Mir fehlt hier die Verhältnismäßigkeit oder die Begründung, weil für mich ist die Gesinnung keine Begründung für ein Höheres Strafmaß aufgrund nur dieser. Es ist höchsten für die Wiederholungsgefahr eine Begründung, weil man davon aus gehen kann, daß jemand eine Gesinnung nicht so schnell ändert. Hätten die Herren direkt Personenschaden in Kauf genommen wäre ich völlig mit dem Strafmaß einverstanden, weshalb ich einen Demonstranten, der auf Polizisten mit Molotovkocktails oder Steinen los geht um sie wirklich zu verletzen, höher bestrafen würde, sofern er den ersten Stein wirft und nicht nur dem Tränengaswerfer das Zielen erschweren will.

Ich bin kein Richter aber ich unterscheide sehr stark zwischen Sachbeschädigung und der Beschädigung des Lebens. Letztere würde ich mindestens doppelt bestrafen, im Vergleich zur Sachbeschädigung und ferner würde ich bei Sachbeschädigung mehr den erhalt der Sache ins Auge der Rechtssprechung nehmen und Menschen dazu verurteilen in jedem Fall die Geschädigten zu entschädigen und sie ebenso zur Besserung und Sühne dazu verurteilen Gemeinnützig etwas zu leisten, daß einer Wiedergutmachung gegenüber Ungeschädigten darstellt. Weniger würde ich hier Strafen aussprechen, die einer Bestrafung der Bevölkerung gleich kommen, weil ein Gefängnisaufenthalt nun mal für uns Bürger im Jahr ca. 55.000,- Schaden erzeugt. Mir hätte es mehr gefallen, wenn dabei 2 Jahre oder so und 8-10 Jahre auf Bewährung und dafür dann eine Verurteilung zur Ableistung von monatlichen unendgeldlichen Hilfeleistungen in einer karitativen Organisation oder etwas ähnlichem möglicherweise der Feuerwehr über mindestens 4-5h die Woche und mehr als 4-5 Jahre.

Das wäre für mich ein Urteil hinter dem ich völlig stehen würde, da es der Wiederholung einen Riegel vorschiebt und zugleich den Schaden von unbeteiligten Bürgern mindert, denn die im Urteil Enthaltene Gemeinnützige Arbeitsleistung kommt wiederum der Bevölkerung zu gute und würde somit ein Gegengewicht zur Strafzeit und dem damit verbundenen Schaden in Höhe von mindestens Hunderttausen Euro darstellen.

Vielleicht sollte man da mal an unserem Rechtssystem feilen. Immerhin sollte die Bestrafung von Menschen auch deren Besserung ermöglichen und sie nicht festnageln.


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: slick180 am 08.03.2018, 11:05:56
ich hoffe das urteil zeigt wirkung ...  ;D ;D ;D


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: hell am 08.03.2018, 11:09:28
Irgendwie nervt mich langsam die Fokussierung auf Links oder Rechts.
Im Endeffekt werden politische Urteile bzw. Urteile mit politischem Anteil doch immer nach "für die Obrigkeit" oder "gegen die Obrigkeit" getroffen.

Und das bezieht sich ja nicht nur auf Staat contra Bürger, sondern auch auf die Bürger selbst. Allein die Tatsache, dass da Nazis gegen Linke oder Antifa gegen Rechte vorgehen zeigt doch, dass entweder mehr der Wir-Aspekt beim Wochenendausflug im Vordergrund steht oder keiner wirklich mit gedacht und seine von Oben gegebene Rolle verlassen hat.

Was die Strafen und Sozialleistungen betrifft:
- Klar klingt das erst einmal gut
- Aber Du vergisst, dass es Menschen gibt, die (sehr lobenswert) Leistungen z. B. in der Feuerwehr usw. freiwillig erbringen
- Wie groß wird deren Möge, wenn Du sie mit Häftlingen zusammensperrst?
- Und wie groß ist das vertrauen beispielsweise bei einem Feuerwehreinsatz zur Unterstützung gegen eine Linke oder Rechte Demo?
- Sicher, solche Beispiele gibt es auf der Welt, doch eher sehr weit ab von "normalen" Menschen.


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: amb am 08.03.2018, 11:23:35
@Hell

Welche Hilfeleistung sie erbringen sollen ist von mir nur als Beispiel erwähnt. Wenn es darum geht, daß man da andere Beteiligte schützen will, kann man ja an Stellen Helfen lassen wo dies möglich ist und ich glaube wo ein Wille ist da gibt es einen Weg. So jedoch sehe ich in dem Urteil einen Schritt in den 3. Weltkrieg, weil es nur Kosten verursacht und Menschen Schädigt, jedoch weder bei den Beteiligten Verbrechern zur Besserung gereicht, denn ich glaube, daß diese sich so ungerecht behandelt fühlen, daß sie ganz sicher nicht annehmen, was man von ihnen will. Würde ich jemandem die Haustüre eingetreten haben oder das Auto zerstört haben und dafür 8 Jahre einsitzen, wäre meine Meinung über den Staat so verheerend, daß ich beim nächsten mal einfach nicht erwischt würde, dann aber ein Schaden entstünde, der in die Milliarden geht, denn damit würde der Staat für mich tatsächlich als Feind erkannt. Ich glaube es sollte immer so bestraft werden, daß selbst der Betroffene ein wenig einsieht, daß er das verdient hat und damit nicht in Kontraposition zum Verurteilenden gezwungen wird.

Man darf dabei eines nicht vergessen, selbst der Rechte oder Linke begründet seine Tat mit dem Wohl des Volkes. Ob die Leute damit auf dem Holzweg sind oder nicht ist eine andere Sache. In jedem Fall ist es jedoch so, daß jemand, der meint Schaden von der Bevölkerung dadurch abwenden zu können, daß er anderen Sachschaden zufügt, einfach das Gut oder die Anderen zu Rücksichtslos behandelt. Das gilt es abzustellen und nicht noch zu schüren. In einem Urteil in dem der Wille deutlich wird, daß man für die Bevölkerung etwas erreichen will und eben gewisse Handlungen nicht akzeptiert findet somit selbst ein Linker oder Rechter eine Aufgabe und es hat schon viele Menschen gegeben, die dann, wenn sie helfen durften und konnten in dieses Helfen aufgingen. Also würde man damit der Besserung dienen.



Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: amb am 08.03.2018, 16:13:32
hab gerade mal kurz alles durchgelesen - leider geht keine Seite die ich gefunden habe auf den Mordvorwurf ein, so daß man sich selbst ein Bild davon machen kann ob nun dieser Berechtigt ist oder nur dafür her halten soll uns Bürger klein zu halten und eben dafür zu sorgen, daß klar ist, wie man mit jenen verfährt, die Regimegegner sind.

Die Tatsache, daß die Bundesanwaltschaft in Karsruhe dieses Verfahren an sich zog könnte der Politischen Exempelvermutung durchaus Kraft verleihen. Allerdings kann natürlich genauso der Mordversuch tatsächlich einer gewesen sein und dann wäre die Strafe mehr als angemessen.

Generell wird das Volk in diesem Fall hier mit mindestens 2 Millionen Euro zur Kasse gebeten und somit mit bestraft. Mir würde eine Urteilssprechung, die mehr darauf eingeht etwas wieder gut zu machen besser gefallen als eine, die mehr oder Minder dem Exempel dienen könnte oder soll und uns als Bürger zusätzlich bestraft ohne dabei möglicherweise überhaupt jemanden zu verbessern, denn ich glaube, daß keiner der Betroffenen sich gerecht behandelt fühlt. Allerdings ist das nur ein Gefühl und eben man findet nicht genug im Netz um das genau beurteilen zu können.


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: LuxemBourg am 08.03.2018, 17:00:46
Es geht doch weniger eine politische Richtung zu veraurteilen sondern deren Menschen verachtendes Verhalten angemessen zu bestrafen.


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: amb am 08.03.2018, 17:19:30
@LuxemBourg

mit dieser Begründung begehen doch sowohl die Linken als auch die Rechten Verbrechen oder wie meinst Du Rechtfertigen sie Angezündete Autos etc.
Für mich muß eine Strafe sowohl abschrecken als auch bessern und was sie nie muß, ist die Allgemeinheit mit bestrafen. Deshalb würde ich immer die Verurteilung auch zu Gutmachungsleistung begrüßen. Wie gesagt, manch einer hat beim Helfen etwas gefunden, daß ihm so Spaß gemacht hat, daß er dann von alleine auf dem Gebiet weiter tätig blieb. Eben solches würde ich zumindest erwarten. Zumal die betroffenen ja doch zum Teil noch ziemlich jung sind. Für die Strafe an sich bin ich nur eben das Maß und die Art ist für mich hier fragwürdig, weil ich habe wohl vernommen, daß man den Leuten vor Ort, also der Polizei dort den Fall praktisch aus den Händen genommen hat und ihn dann erheblich in Richtug Terror verschoben hat. Ob das nun zu Recht passiert ist oder nicht stellt sich mir als Frage. Seit dem ich weiß wie wenig man unserem Staat trauen kann, bin ich da vorsichtiger geworden es hin zu nehmen. Und Ermitteln konnte ich nicht ob und wie weit es gerechtfertigt ist, weil man kann nicht nachlesen, wie sie zum Bsp. als versuchte Mörder hingestellt werden können und was sie dazu geleistet haben.

Fragwürdig ist für mich dabei eben, daß die Leute vor Ort es nicht als so gesehen haben wie die von weiter weg und man da leicht den Verdacht haben kann, der Staat würde faschistisch Manipulieren und es schlimmer hinstellen als es war. Ob und wie ist ja leider nirgends zu lesen, weil ich habe nun fast 8 Artikel zu dem Thema gelesen und nirgends geht man darauf ein. Folglich weiß man es entweder genauso wenig oder man versteckt es. Letzteres will ich nicht hoffen. In einem Artikel las es sich so als würde man Frauen nicht so hart dafür bestrafen wollen, was für mich genauso ein Unding wäre. Das Urteil hat doch Genderneutral zu sein.


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: LuxemBourg am 08.03.2018, 17:28:15
Zitat von: amb am 08.03.2018, 17:19:30
@LuxemBourg

mit dieser Begründung begehen doch sowohl die Linken als auch die Rechten Verbrechen

Es ist keine Begründung für etwas oder gegen etwas, es ist das Verbrechen an sich das angemesen bestraft werden muss, obwohl im Strafmass auch diee Motivtivation eine Rollle spielt


Titel: Re: Urteil im Freital-Prozess
Beitrag von: hell am 08.03.2018, 18:59:35
Zitat von: amb am 08.03.2018, 11:23:35
@Hell

Welche Hilfeleistung sie erbringen sollen ist von mir nur als Beispiel erwähnt. Wenn es darum geht, daß man da andere Beteiligte schützen will, kann man ja an Stellen Helfen lassen wo dies möglich ist und ich glaube wo ein Wille ist da gibt es einen Weg. So jedoch sehe ich in dem Urteil einen Schritt in den 3. Weltkrieg, weil es nur Kosten verursacht und Menschen Schädigt, jedoch weder bei den Beteiligten Verbrechern zur Besserung gereicht, denn ich glaube, daß diese sich so ungerecht behandelt fühlen, daß sie ganz sicher nicht annehmen, was man von ihnen will. Würde ich jemandem die Haustüre eingetreten haben oder das Auto zerstört haben und dafür 8 Jahre einsitzen, wäre meine Meinung über den Staat so verheerend, daß ich beim nächsten mal einfach nicht erwischt würde, dann aber ein Schaden entstünde, der in die Milliarden geht, denn damit würde der Staat für mich tatsächlich als Feind erkannt. Ich glaube es sollte immer so bestraft werden, daß selbst der Betroffene ein wenig einsieht, daß er das verdient hat und damit nicht in Kontraposition zum Verurteilenden gezwungen wird.

Ich glaube nicht, das Taten, die nicht im Bewustsein Unrecht zu tun, begangen werden eine Bestrafung erfahren können, die der Bestrafte als Gerecht empfindet.
Er dürfte sich im Recht fühlen oder es ist ihm Bierseelig egal, hauptsache er hat den "Feind" geschädigt.
Daher wäre eine intelligente Bestrafung hier eine, die dem Leben des Täters einen vernünftigen Sinn gibt oder aufzeigt, wogegen er sich wendet.
Fragt sich also noch, wieviele Neonazis Du nach Nordafrika exportieren kannst...
Zitat von: amb am 08.03.2018, 11:23:35
Man darf dabei eines nicht vergessen, selbst der Rechte oder Linke begründet seine Tat mit dem Wohl des Volkes. Ob die Leute damit auf dem Holzweg sind oder nicht ist eine andere Sache. In jedem Fall ist es jedoch so, daß jemand, der meint Schaden von der Bevölkerung dadurch abwenden zu können, daß er anderen Sachschaden zufügt, einfach das Gut oder die Anderen zu Rücksichtslos behandelt. Das gilt es abzustellen und nicht noch zu schüren. In einem Urteil in dem der Wille deutlich wird, daß man für die Bevölkerung etwas erreichen will und eben gewisse Handlungen nicht akzeptiert findet somit selbst ein Linker oder Rechter eine Aufgabe und es hat schon viele Menschen gegeben, die dann, wenn sie helfen durften und konnten in dieses Helfen aufgingen. Also würde man damit der Besserung dienen.

Brennende Asylbewerberheime beispielsweise in Sachsen und deren politische Folgen haben gezeigt, wie Politik funktioniert und gelten sicherlich in bestimmten Kreisen auch als Bestätigung dafür, dass Politik die Sprache der Gewalt versteht, die Sprache des Wortes aber nur, wenn es der "Gewaltige" spricht.
Die Aussage ist also Klar: "Holt der DIHT Afrikaner ins Land die Deinen Job billiger machen würden, dann zünde denen die Bude an, denn dann traut sich keiner, sie vor Deine Nase zu setzen."

Klingt traurig, ist es auch. Nur so funktioniert halt Politik spätestens seit der Französischen Revolution.


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