Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/pladoyers-raser-prozess-auenweg-100.html