Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen. In manchen Fällen bleibt er auf dem Schaden sitzen Quelle: https://www.heise.de/news/Urteil-Unwissentlich-gestohlenes-Auto-gekauft-kein-Geld-zurueck-4695044.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag