Newsparadies: Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben

Specials => Feuilleton => Thema gestartet von: hell am 11.04.2007, 22:03:24



Titel: Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben
Beitrag von: hell am 11.04.2007, 22:03:24
Zitat:
Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben
 

Bittere Überraschung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern: Geschenke, die sie zur Kommunion oder Konfirmation erhalten, müssen sie unter bestimmten Umständen wieder abgeben. Sonst geht ihren Eltern der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verloren, warnt eine kirchliche Einrichtung.

Warnung vor Leistungskürzung

Die evangelische Innere Mission München warnt vor drohenden Leistungskürzungen, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II Geschenke empfangen. Nach der derzeitigen Rechtslage entscheidet das zuständige Jobcenter darüber, ob Geldgeschenke auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet werden. Dies hängt im Einzelfall von der Höhe und der Zweckbestimmung des Geschenks ab.


http://onwirtschaft.t-online.de/c/10/76/73/14/10767314.html


Stichworte: Harz IV, Arbeitslosengeld II, Geschenke


Titel: Re: Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben
Beitrag von: Patric am 26.04.2007, 11:15:20
Unglaublich was in diesem Land mittlerweile möglich ist...


Titel: Re: Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben
Beitrag von: hell am 05.08.2008, 16:21:11
was mich erschreckt ist, das man sich offenbar an so etwas gewöhnt hat in diesem Land :(


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