„Bitte achten Sie vor dem Aussteigen darauf, dass Sie kein Gepäck vergessen. Alles, was Sie an Bord lassen, wird gleichmäßig unter den Flugbegleitern aufgeteilt. Bitte lassen Sie keine Kinder und Ehegatten zurück.”
Mit dem heutigen Tag geht der Kampf gegen riskante Zockerspiele an deutschen Börsen weiter.
Ein Gesetz verbietet nun Leerverkäufe von EU-Wertpapieren wenn sich der Verkäufer das Papier nicht wenigstens geliehen hat. Bisher - und auch erst seit wenigen Wochen - galt eine solche Regelung nur für bestimmte Papiere, nun gilt sie auch für Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen.
Ein Schritt in die richtige Richtung nach der Bankenkrise 2008/2009. Aber ein Alleingang Deutschlands. Was die Wirksamkeit des Verbots zunichte macht. So zumindest die Opposition.