Lehrerin verklagt Schülerin wegen Hasenbildern - und verliert
« am: 20.07.2010, 07:52:25 »
Das Amtsgericht Vechta arbeitet auch in der Sommerpause. Beispielsweise indem es die Klage einer Lehrerin abweist.
Eine Schülerin der eher erfahrenen Dame hatte das Bildnis eines Hasen an die Tafel gezaubert. Doch anstatt selbiges einer kritischen künstlerischen Prüfung zu unterziehen Klagte die Pädagogin auf Unterlassung. Das Gericht sollte die 16-Jährige Schülerin anweisen, weder Bildnisse von Hasen an die Tafel zu bringen, noch zu behaupten, sie hätte eine Hasenphobie oder der Anblick der possierlichen Vierbeiner bereite ihr Angst.
Bereits 2008 war die Lehrerin an einer anderen Schule bereits auf Hasenjagt gegangen und hatte eine andere Schülerin als opfer gefunden. Damals endete der Rechtsstreit mit einem Vergleich.