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« Antwort #1 am: 11.08.2010, 06:30:06 » |
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wie jetzt?
wenn die 2008 zu 4 Jahren verurteilt wurde, wie kann sie dann jetzt in Köln leben?
vor allem:
§ 212 Stgb
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.