BVerfG zu Neonazi-Demo: Kein Erfolg für Fackel-Klage in Karlsruhe
« am: 02.07.2024, 13:18:44 »
Die rechtsextreme Partei "Die Rechte" muss das Verbot von Fackeln bei einer Mahnwache hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 2017 war den Neonazis ein Fackel-Einsatz in Dortmund verboten worden. Von Max Bauer.