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Home > Welt-Ticker > Kartellamt: Meta darf Nutzerdaten nicht ungefragt zusammenführen
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Kartellamt: Meta darf Nutzerdaten nicht ungefragt zusammenführen
« am: 10.10.2024, 19:18:28 »
   

Ein jahrelanger Rechtsstreit ist beendet: Meta hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zu Nachbesserungen und strengeren Regeln beim Datenschutz verpflichtet.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Datenschutz, Facebook, Instagram, Kartellamt
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