BND-Befugnisse bei Überwachung gehen laut Verfassungsgericht zu weit
« am: 07.11.2024, 18:18:46 »
Kommunikation von Deutschland ins Ausland darf vom Bundesnachrichtendienst überwacht werden. Doch die Befugnisse gehen laut Bundesverfassungsgericht teilweise zu weit. Die Privatspähre sei nicht ausreichend geschützt. Von Philip Raillon.