Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Für viele Menschen ist die Immobilie der Traum vom Wohnen in den eigenen vier Wänden. Doch sie eignet sich auch für die Kapitalanlage - wenn die Voraussetzungen stimmen. Von Andreas Braun.