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Home > Welt-Ticker > Verfassungsgericht: Zwangsbehandlung muss nicht immer in Klinik stattfinden
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News: Verfassungsgericht: Zwangsbehandlung muss nicht immer in Klinik stattfinden  (Gelesen 13 mal) Drucken
 
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Verfassungsgericht: Zwangsbehandlung muss nicht immer in Klinik stattfinden
« am: 26.11.2024, 14:18:32 »
   

Zwangsbehandlungen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Ein Gericht muss zustimmen und sie dürfen bisher nur in Kliniken vorgenommen werden. Letzteres ist jedoch verfassungswidrig, urteilte Karlsruhe. Von Max Bauer.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: Bundesverfassungsgericht, Zwangsbehandlung
Stichworte: Bundesverfassungsgericht  Zwangsbehandlung



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