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Home > Welt-Ticker > Wurstproduzent muss bei Gesundheitsgefahr mit Behörden kooperieren
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News: Wurstproduzent muss bei Gesundheitsgefahr mit Behörden kooperieren  (Gelesen 12 mal) Drucken
 
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Wurstproduzent muss bei Gesundheitsgefahr mit Behörden kooperieren
« am: 19.12.2024, 15:18:33 »
   

Lebensmittelbetriebe müssen bei Gesundheitsgefahren für Verbraucher eng mit den Behörden zusammenarbeiten. Das hat der BGH heute in einem Fall aus Bayern klargestellt. Von Philip Raillon.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: BGH, Wurst, Lebensmittelkontrolle, Bayern
Stichworte: BGH  Wurst  Lebensmittelkontrolle  Bayern



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