Wurstproduzent muss bei Gesundheitsgefahr mit Behörden kooperieren
« am: 19.12.2024, 15:18:33 »
Lebensmittelbetriebe müssen bei Gesundheitsgefahren für Verbraucher eng mit den Behörden zusammenarbeiten. Das hat der BGH heute in einem Fall aus Bayern klargestellt. Von Philip Raillon.