BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig
« am: 04.02.2025, 19:18:34 »
Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Von Egzona Hyseni.