Wussten Sie, dass die Puristen im Mittelalter glaubten, die Jungfrau Maria habe durch die Ohren empfangen? Deswegen mussten die Frauen ihre Ohren mittels Haube bedecken!
BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig
« am: 04.02.2025, 19:18:34 »
Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Von Egzona Hyseni.