Nach Eintritt in den englischsprachigen Markt wunderten sich die Manager des zweitgrößten japanischen Reiseveranstalters, der "Kinki Nippon Tourist Company", über die ungewöhnlich hohe Nachfrage nach außergewöhnlichen Sex-Reisen. Nachdem ihnen bewußt wurde, daß ihr Firmenname übersetzt "Reiseagentur für perverse Japan-Touristen" bedeutet, wurde dieser schleunigst geändert...
Verfassungsgericht: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war unzulässig
« am: 06.02.2025, 12:18:26 »
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer mutmaßlich linksextremen Person nach Ungarn für rechtswidrig erklärt. Zugleich übte es Kritik an einem Berliner Gericht. Das Urteil ist auch politisch brisant.