„Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt.”
Urteil: Provider darf Router-Miete nicht verschweigen
« am: 18.02.2025, 17:19:22 »
Telekommunikationsanbieter schnüren oft komplexe Leistungsbündel. Umso wichtiger, dass alle Tarifbestandteile und Kosten aufgeführt werden, urteilt ein Gericht.