„Ich würde der Deutschen Krebshilfe ja gerne 5.000 Mark spenden. Aber ich befürchte, die nehmen mein Geld nicht.”
Hella von Sinnen in der Sendung Wetten dass...? vom 2. März 1991 (ZDF), nachdem ihre Beziehung zu Cornelia Scheel bekannt geworden war und Scheel daraufhin ihren Posten bei der von ihrer Mutter gegründeten Stiftung verloren hatte
EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen
« am: 27.02.2025, 22:18:34 »
Firmen dürfen Kunden nicht einfach mit Verweis auf unzureichende Bonität ablehnen. Sie müssen erläutern, wie die automatisierte Entscheidung entstanden ist.