EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen
« am: 27.02.2025, 22:18:34 »
Firmen dürfen Kunden nicht einfach mit Verweis auf unzureichende Bonität ablehnen. Sie müssen erläutern, wie die automatisierte Entscheidung entstanden ist.