„Wir waren alle vorher überzeugt davon, dass wir das Spiel gewinnen. So war auch das Auftreten meiner Mannschaft, zumindest in den ersten zweieinhalb Minuten.”
Urteil: Smartphone-Aufnahmen des Tagesgeschehens genießen Urheberrechtsschutz
« am: 07.06.2025, 17:18:37 »
Handy-Videos etwa von Naturkatastrophen haben zwar keinen filmischen Charakter, genießen als Laufbilder laut einem Urteil aber urheberrechtlichen Schutz.