Die Bundesanwaltschaft blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück
« am: 30.10.2025, 07:18:48 »
Wenn der Generalbundesanwalt ermittelt, geht es um schwerste Straftaten. Wirklich frei ist der Generalbundesanwalt dabei aber nicht. Die Behörde kann sich nicht über fehlende Arbeit beklagen. Von Holger Schmidt.