„Manche Irrtümer erscheinen wie der Mond aus der Ferne in milder Gestalt und Dämmerung, tritt man aber nahe vor sie, so zeigen sie wie der Mond vor dem Sternseher ihre Abgründe und Feuerberge.”
BGH: "Schäden durch Pandemien" dürfen ausgeschlossen werden
« am: 05.11.2025, 18:18:58 »
Eine Reiseversicherung hatte "Schäden durch Pandemien" von ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet diese Formulierung missverständlich und klagte. Von Alena Lagmöller.