BGH: "Schäden durch Pandemien" dürfen ausgeschlossen werden
« am: 05.11.2025, 18:18:58 »
Eine Reiseversicherung hatte "Schäden durch Pandemien" von ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet diese Formulierung missverständlich und klagte. Von Alena Lagmöller.