Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
« am: 07.11.2025, 18:18:58 »
Nach der BGH-Ansage, dass 1N Telecom nicht einfach auf AGBs nur durch einen Link verweisen darf, versucht die Firma über einen "Vergleich" Geld einzutreiben.