Wussten Sie, dass 1964 ein US-Gericht einer Frau 50.000 Dollar Schmerzensgeld zusprach, die geklagt hatte, ein Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel habe sie zur Nymphomanin gemacht?
Vorsicht Kunde: Vertragskonditionen gelten nach Fehllieferung weiter
« am: 21.11.2025, 06:18:54 »
Kommt eine bestellte Ware nicht an, ist der Händler dennoch an den ursprünglichen Vertrag und die vereinbarten Konditionen gebunden, auch bei Aktionsangeboten.