„Etwas Sinnlichkeit und Parteilichkeit für den Freund scheint mir zur Freundschaft in dieser Welt zu gehören. Denn wolltest du an ihm nur die wirklch ehr- und liebenswürdigen Eigenschaften ehren und lieben, wofür wärst du dann sein Freund; das soll ja jeder unparteiische Mensch tun. Nein, du mußt deinen Freund mit allem, was an ihm ist, in deinen Arm und deinen Schutz nehmen.”
Urteil gegen Polen: Laut EuGH Rechtsverstoß an Verfassungsgericht
« am: 18.12.2025, 14:18:47 »
Zu Zeiten der PiS-Regierung hatte Polens Verfassungsgericht sich geweigert, Entscheidungen des Europäische Gerichtshofs anzuerkennen. Die EU-Kommission klagte - und bekam nun Recht. Das höchste europäische Gericht sieht einen Prinzipienbruch.