„Bitte bleiben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit noch so lange angeschnallt sitzen, bis das, was von unserem Flugzeug übrig ist, seine endgültige Parkposition erreicht hat.”
Bundesdatenschutzbeauftragte kann Einsicht beim BND nicht einklagen
« am: 04.03.2026, 21:18:15 »
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage der BfDI ab. Sie kann die "Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes" nicht einklagen.