BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen
« am: 05.03.2026, 00:18:13 »
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage der BfDI ab. Sie kann die "Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes" nicht einklagen.