EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
« am: 19.03.2026, 19:17:56 »
Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.